Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für geschäftliche Beziehungen zwischen Baykara Trading, vertreten durch Nisa Baykara, und ihren Kunden, Interessenten und Geschäftspartnern, soweit nicht im Einzelfall abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.

2. Leistungen

Baykara Trading ist im Bereich internationaler Rohstoffhandel, Import und Export, Beschaffung, Logistikkoordination sowie Geschäftsvermittlung tätig. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot, Auftrag oder Vertrag.

3. Anfragen über die Website

Anfragen über das Kontaktformular oder per E-Mail sind unverbindlich. Durch das Absenden einer Anfrage kommt noch kein Vertrag zustande. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Baykara Trading ein Angebot ausdrücklich bestätigt oder eine individuelle Vereinbarung getroffen wird.

4. Angebote und Vertragsschluss

Angebote von Baykara Trading sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Preise, Lieferzeiten, Verfügbarkeiten und Konditionen können von Marktbedingungen, Liefermöglichkeiten, Transportbedingungen, Zoll- und Exportvorschriften sowie weiteren externen Faktoren abhängen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Bearbeitung einer Anfrage oder die Durchführung eines Auftrags erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen. Hierzu können insbesondere Angaben zu Produkten, Mengen, Spezifikationen, Zielmärkten, Lieferorten, Dokumenten und rechtlichen Anforderungen gehören.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Preise, Zahlungsziele, Währungen, Nebenkosten, Transportkosten, Steuern, Zölle und sonstige Gebühren werden im jeweiligen Angebot oder Vertrag geregelt. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich angegebene Preise netto zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.

7. Lieferung, Logistik und Verfügbarkeit

Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Verzögerungen, die durch externe Umstände wie Lieferengpässe, Transportprobleme, Zollabwicklung, behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt entstehen, liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von Baykara Trading.

8. Qualität und Spezifikationen

Die Qualität, Beschaffenheit und Spezifikation der gehandelten Waren richten sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung. Der Kunde ist verpflichtet, Spezifikationen und Anforderungen vor Vertragsschluss klar mitzuteilen.

9. Geschäftsvermittlung

Soweit Baykara Trading als Vermittlerin zwischen Geschäftspartnern tätig wird, besteht die Leistung in der Anbahnung, Koordination oder Unterstützung von Geschäftskontakten. Eine Haftung für das Verhalten, die Leistung oder die Vertragserfüllung Dritter besteht nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist oder ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

10. Haftung

Baykara Trading haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Preisangaben, Lieferanteninformationen, Kundendaten und sonstige geschäftliche Informationen vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

12. Geistiges Eigentum

Inhalte, Texte, Bilder, Logos, Designs und sonstige Bestandteile dieser Website dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht kopiert, verbreitet, verändert oder anderweitig genutzt werden, sofern dies nicht gesetzlich erlaubt ist.

13. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

14. Gerichtsstand

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz von Baykara Trading, soweit gesetzlich zulässig.

15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juni 2026